Bigthingz | Kind umgeht KinderschutzDi, 20. Dez. 2011 - 15:58 Uhr
Hallo liebe Community, mein Kind hat den Schutz von WoW umgangen und sich ohne mein Wissen Zahlungspflichtigen Inhalt angeschaft. Ich möchte wissen ob ich den Kauf rückgangig machen kann. Zudem möchte ich bemerken, dass der Verkauf solcher Spiele strenger kontroliert werden soll. p.s Ich schreibe hier vom Account meines Kindes. Mfg Der Erziehungsberechtigte |
![]() Tyryndar | Kind umgeht KinderschutzDi, 20. Dez. 2011 - 16:40 Uhr
Hallo Bigthingz! Gemäß §110 BGB und §151 ABGB (“Taschengeldparagraph“) soll es Minderjährigen ab dem 7. Lebensjahr prinzipiell möglich sein, ihnen zur freien Verwendung überlassene Geldmittel nach eigenem Gutdünken auszugeben. Dass hierfür keine strengere Kontrolle vorgesehen ist, liegt also durchaus im Sinne des Gesetzgebers. Schwieriger wird es natürlich, wenn das Kind das Konto der Eltern für solche Einkäufe “missbraucht“. Falls auf dem Battle.net-Account tatsächlich Zahlungsdaten für den Onlineshop oder Charakterdienste hinterlegt wurden, sei an dieser Stelle angemerkt, dass man diese Daten im Anschluss an den Kauf auch wieder löschen kann, um dem Kind den Zugang dazu zu verwehren. Ganz allgemein kann man sich aber natürlich auch stets an unseren Rechnungssupport wenden, um den jeweiligen Fall individuell zu besprechen. Wie ich sehe, ist das hier nun bereits geschehen. =) Gruß ~ Tyryndar |



