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Lyonthri
Rampenlicht VI – “Accountsharing“Mo, 22. Nov. 2010 - 15:00 Uhr

Hallo und herzlich willkommen zu einer neuen Ausgabe des Rampenlichts!

Eigentlich wollten wir an dieser Stelle über kostenpflichtige Charakterdienste sprechen, doch da dieses Rampenlicht etwas nach hinten verschoben wurde, werden wir uns stattdessen dem kaum behandelten Thema der gemeinsamen Nutzung von Accounts widmen.

Im Verlauf der letzten Monate haben wir festgestellt, dass sich viele unserer Spieler leider nicht darüber im Klaren sind, dass das Teilen von Accounts sowohl einen Verstoß gegen die Nutzungsbestimmungen als auch ein schweres Sicherheitsrisiko darstellt, also werden wir versuchen, in diesem Rampenlicht auf alle diesbezüglich relevanten Punkte einzugehen.
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Lyonthri
Rampenlicht VI – “Accountsharing“Mo, 22. Nov. 2010 - 15:01 Uhr

Wie jetzt? Ich darf meinen Account nicht teilen? Wo steht das?
    Selbstverständlich habt ihr euch alle die Zeit genommen, unsere Nutzungsbestimmungen durchzulesen (;)), aber es steht wirklich da drin, dass ihr niemandem eure Accountdaten geben dürft, noch den Account eines anderen Spielers benutzen dürft:

Offizielle Nutzungsbestimmungen
http://www.wow-europe.com/de/legal/termsofuse.html

I. Zugang zum Service

1. […] Sie dürfen Ihren Account nicht gemeinsam mit anderen Personen nutzen, es sei denn, Sie sind ein Elternteil oder Vormund; in diesem Fall dürfen Sie einem (1) minderjährigen Kind die Benutzung Ihres Accounts gewähren, sofern dieser nicht gleichzeitig von Ihnen genutzt wird. Sie haften für sämtliche Nutzungen des Accounts. […]

und
I. Zugang zum Service

4. […] Sie müssen Ihr Passwort absolut geheim halten und Sie allein sind für die Sicherheit Ihres Passworts verantwortlich. Sie haben dafür Sorge zu tragen, dass niemand Ihr Passwort erfährt und dass niemand anderes als Sie selbst und/oder eines (1) Ihrer minderjährigen Kinder Ihr Passwort benutzt. Blizzard Entertainment ist für keinerlei Schäden (einschließlich der Löschung von Charakteren auf dem Account) verantwortlich, die Ihrem Account durch den Verlust oder die Preisgabe Ihres Passworts an Dritte entstehen. […]

sowie
III. Nutzungsbeschränkungen für World of Warcraft

3. Sie stimmen zu, dass Sie unter keinen Umständen […]
(6) Dritte (ausgenommen ein (1) Minderjähriger, für den Sie den Account eröffnet haben) auf Ihrem Account spielen lassen, insbesondere zum Zweck der Inanspruchnahme sog. "power leveling services", d.h. der Bezahlung von Dritten, die für Ihren Account spielen
(7) auf dem Account eines Dritten spielen, insbesondere zum Zweck des Zurverfügungstellens sog. "power leveling services"


All das habt ihr doch nur da reingeschrieben, damit ich mir auch einen Account kaufe, so dass ihr mehr Geld aus mir und meinem Freund herausholen könnt!
    Keineswegs.

    Natürlich hätten wir gern, dass sowohl ihr wie auch eure Freunde sowie eure Brüder, Tanten, Katzen, usw. einen Account besitzen – allein schon, damit ihr zusammen spielen könnt, anstatt Zeiten auszumachen, an denen einer mit den Charakteren des anderen spielen darf. Es gibt jedoch auch einige sehr ernstzunehmende Gründe, wieso es in niemandes Interesse ist, einen Account zu teilen.
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Lyonthri
Rampenlicht VI – “Accountsharing“Mo, 22. Nov. 2010 - 15:01 Uhr

Was riskiere ich beim Teilen?

Bevor wir uns mit solchen Fragen beschäftigen, schauen wir uns doch noch einmal die Nutzungsbestimmungen an. Es ist sehr wichtig, dass euch bewusst ist, dass ihr für sämtliche auf eurem Account stattfindenden Aktivitäten zur Rechenschaft gezogen werden könnt.

Ihr könnt euren Account auch mit einem Mietwagen vergleichen. Die monatlichen Abogebühren decken die Verwendung durch euch als alleinigen Benutzer ab – und genau wie bei einer Einzelfahrer-Versicherung müssen wir davon ausgehen, dass alle auf dem Account erfolgenden Handlungen vom Accountbesitzer vorgenommen werden, zumindest aber seiner Verantwortung unterliegen.


Was ist, wenn mir mein Freund verspricht, dass er auf meinem Account nur “seine eigenen“ Charaktere spielen wird?
    Abgesehen von dem Umstand, dass dies nicht immer so bleiben muss (und es eines Tages sehr verlockend für ihn oder sie sein kann, z.B. eine kleine Summe Gold oder einige Handwerksmaterialien von einem eurer Charaktere zu “leihen”), verringert sich die Sicherheit eures Accounts mit jeder Person, welcher ihr die Logindaten für euren Battle.net-Account verratet, beträchtlich. Zeitgleich steigt das Risiko, dass der Account von einer böswilligen und völlig unbekannten dritten Partei kompromittiert (bzw. “gehackt”) wird.

    Während euer eigener Computer virentechnisch blitzblank sein mag, muss das nicht auch auf die PCs eurer Bekannten zutreffen. Was, wenn euer Bruder/Schwester/Hamster vom eigenen System aus einloggt und dieses etwa von einem Trojaner befallen ist? Oder was, wenn sie einen anderen Freund oder ein Familienmitglied oder sogar ein Internet-Café besuchen und von dort aus auf euren Account einloggen?
    Es muss nicht einmal eine Frage des Vertrauens sein. Es kommt leider viel zu häufig vor, dass wir die Folgen von Accountsharing sehen und es ist ein eindeutiger Trend, dass “geteilte“ Accounts sehr viel eher unter Betrug, dem Verlust von Gold und Gegenständen sowie Kompromittierung und richtiggehendem Diebstand zu leiden haben.

Was, wenn ich es bin, mit dem mein Freund seinen Account teilt? Ich werde schon aufpassen, dass er nicht gehackt wird – mit solchen Dingen bin ich vorsichtig!
    Während ein sicherheitsbewusster Umgang mit den Accountdaten und dem eigenen PC lobenswert ist, gibt es keinen 100%igen narrensicheren Weg, eine Accountkompromittierung zu vermeiden. Selbst unser extrem effektiver Authenticator ist kein garantierter Schutz vor einem “Hack“.

    Am Ende geht es aber natürlich nicht einfach nur darum, den eigenen Account (oder den eures Freundes) zu kompromittieren: Wie ihr anhand all des rechtlichen Brimboriums im ersten Absatz sehen könnt, ist das Teilen des Accounts ein Verstoß gegen die Nutzungsbestimmungen. Wenn klar wird, dass euer Freund seinen Account tatsächlich mit euch geteilt hat (oder umgekehrt), kann es für uns notwendig werden, geeignete Schritte gegen den Account einzuleiten.
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Lyonthri
Rampenlicht VI – “Accountsharing“Mo, 22. Nov. 2010 - 15:03 Uhr

Was kann mir schon passieren?

Okay, ihr habt euch nun alle Stellen in den Nutzungsbestimmungen, die das Teilen des Accounts verbieten, durchgelesen (es ist mindestens achtmal erwähnt!), aber glaubt immer noch, dass euch schon nichts passieren wird, wenn ihr nur vorsichtig genug seid, ja?

Vielleicht, aber es ist dennoch definitiv nicht zu empfehlen, dass ihr euch diesem Risiko aussetzt. Denkt an die Charaktere, in die ihr viel Zeit investiert habt – ganz zu schweigen von den Abogebühren, die ihr im Verlauf mehrerer Monate oder gar Jahre bezahlt habt.

Mal angenommen, ihr findet raus, dass ich meinen Account mit einem Freund aus der Schule/Uni/Arbeit geteilt habe …
    Kurioserweise werden wir in den meisten Fällen vom Besitzer des Accounts selbst auf diesen Umstand aufmerksam gemacht – in der Regel, wenn sie die Wiederherstellung eines Gegenstandes oder Charakters beantragen, der von irgendjemand anderem gelöscht wurde.

    Ob das stimmt oder nicht, hat keinen Einfluss darauf, wie wir mit einer solchen Anfrage umgehen. Wenn es uns nicht möglich ist, einen Gegenstand zurückzuerstatten, ist es leider egal, wer ihn gekauft hat. Umgekehrt gilt natürlich auch, dass es, wenn wir euch etwas wiederherstellen können, keine Rolle spielt, ob es von euch oder jemand anderem zerstört/verkauft wurde.

    Dennoch werdet ihr euch wirklich eure Accounthistorie nicht durch Wiederherstellungen von Charakteren und Gegenständen versauen wollen, nur, weil ihr euren Account geteilt habt. Während wir in Einzelfällen noch Nachsicht walten und es bei einer Belehrung bleiben lassen, ist es bei einer Häufung solcher Vorfälle sehr wahrscheinlich, dass wir Maßnahmen ergreifen müssen.

Was bedeutet das genau?
    Wie immer gilt, dass wir versuchen, alle zur Situation beitragenden Faktoren zu berücksichtigen und sich etwaige Strafmaßnahmen von Fall zu Fall unterscheiden. Dennoch müsst ihr bei Fällen, die mit dem Teilen eures Accounts zu tun haben, mit folgenden Konsequenzen rechnen:
    • mindestens einer Verwarnung des Accounts,
    • kurze bis mittelschwere Spielsperren,
    • oder alles bis hin zur Schließung des Accounts (bei besonders schweren und/oder wiederholten Fällen)

    Außerdem, und dies ist wichtig:
    Falls klar wird, dass ein Account geteilt wird, können wir bezüglich Wiederherstellungen, Untersuchungen kompromittierter Accounts und möglicher Ausnahmen nicht länger unser gewohntes Maß an Kundensupport garantieren.
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Lyonthri
Rampenlicht VI – “Accountsharing“Mo, 22. Nov. 2010 - 15:04 Uhr

Disclaimer

Die Cleveren unter euch werden sicher gemerkt haben, dass sich dieses “Rampenlicht” nicht mit der fragwürdigen und illegalen Praxis des Accounttausches oder –(ver)kaufs beschäftigt.

Uns ist klar, dass sich unsere Spieler sehr viel eher der Falschheit solcher Abmachungen bewusst sind. Unser insbesondere hier im Forum oft besprochenes Vorgehen zur Wiederbeschaffung von Accounts (inklusive eindeutiger Nachweise zur Identität des Accountbesitzers) erlaubt ein recht klares Bild davon, was euch erwarten kann, wenn ihr versucht, einen fremden Account zu “adoptieren“.

Trotzdem wollen wir die Gelegenheit nutzen, noch einmal darauf hinzuweisen, dass auch solche Praktiken gegen die Nutzungsbestimmungen verstoßen und wir ausschließlich den Ersteller des Accounts als die Person anerkennen, die auch auf ihm spielen darf.

I. Zugang zum Service

5. Blizzard Entertainment erkennt die Übertragung von Accounts an Dritte nicht an und jegliche unbefugte Weitergabe der World of Warcraft-Software hat eine permanente Löschung des zur Software gehörigen Accounts zur Folge. Sie dürfen einen Account nicht zum Kauf oder Handel anbieten. Eine solche Handlung:
(1) stellt eine Verletzung dieser Vereinbarung dar;
(2) kann nach Blizzard Entertainment's Ermessen die Sperrung oder Löschung des Account zur Folge haben;
(3) kann gegenüber Blizzard Entertainment nicht angefochten werden.

Fazit:
    Wenn ihr euch einen Account gekauft oder ertauscht habt, geht nicht davon aus, ihn behalten zu können – der Erwerb des Accounts hat keinerlei Bedeutung (wie auch jegliches Geld, das ihr dafür bezahlt haben mögt), und es ist sehr wahrscheinlich, dass euch der Zugriff auf den Account ohne vorhergehende Warnung entzogen wird.
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Lyonthri
Rampenlicht VI – “Accountsharing“Mo, 22. Nov. 2010 - 15:05 Uhr

Feedback

Wie immer ist das Ziel unseres “Rampenlichts” nicht nur die einseitige Information und der Hinweis auf bestimmte Aspekte unserer Arbeitsmethoden oder Richtlinien, sondern soll auch der Beschaffung von jeglichem Feedback dienen, das ihr als Spieler und Kunden für uns zu diesem Thema haben könntet.

Bei einem so sensiblen und heiklen Thema wie diesem können wir natürlich keine größeren Änderungen versprechen (und nein, wir werden bestimmt nicht aufgrund dieses Beitrags das Teilen von Accounts zulässig machen), aber trotzdem möchten wir gern von euch wissen, ob ihr irgendwelche Bedenken bezüglich unserer aktueller Richtlinien oder begleitende Accountstrafen (so ungern wir sie auch verteilen) habt, oder gar wie effektiv wir eurer Ansicht nach darin sind, unsere Community über solche Dinge aufzuklären.

Zusätzlich zu themenbezogenem Feedback würden wir auch gerne hören, was für Rampenlichter ihr euch für die Zukunft wünschen würdet. Gibt es ein supportbezogenes Thema, über das ihr gerne mehr erfahren würdet? Eure Vorschläge hierzu sind uns genauso willkommen wie Kommentare, Ideen, Fragen und Gedanken zum aktuellen Thema! :)
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Lyonthri
Rampenlicht VI – “Accountsharing“Mo, 22. Nov. 2010 - 15:05 Uhr

FAQ

F: Ein Vormund darf also einem (1) minderjährigem Kind Zugriff gewähren. Was ist, wenn man mehrere Kinder hat?

A: Zweck dieser “Lücke“ ist es, einem Kind, welches zwar das Mindestalter (12 Jahre) erfüllt, aber noch nicht volljährig ist (und somit keinen Account erstellen darf), das Spielen zu ermöglichen. Idealerweise lässt der Vormund mit Eintreten der Volljährigkeit den Account auf das Kind umschreiben. Da ein Account auch von Geschwistern nicht geteilt werden soll, empfiehlt es sich demnach, gleich von Anfang an für jedes Kind einen Extra-Account anzulegen.

F: Darf der Vormund noch selbst auf dem für das Kind gedachten Account spielen?

A: Ja! So lange sonst niemand auf den Account zugreift, darf ihn ein (1) Vormund bzw. Elternteil auch zum Spielen nutzen. Beachtet, dass diese Ausnahme entfällt, sobald das Kind die Volljährigkeit erreicht und der Account übertragen werden sollte.
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Tesandrie
Rampenlicht VI – “Accountsharing“Mo, 26. Dez. 2011 - 19:23 Uhr

Hallo Toy!

Mir erschließt sich nicht ganz, was deine Kommentare hier in diesem Spotlight sollen. Konstruktive Kritik ist gern gesehen. Allerdings sind deine Aussagen weit davon entfernt. Auch werde ich alle weiteren Antworten, die thematisch nicht hierher passen, kommentarlos löschen. Zum Schluss würde ich dir dringend raten, etwas mehr auf deinen Ton zu achten, wenn du deine Schreibrechte hier behalten möchtest.

Tesandrie
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Tesandrie
Rampenlicht VI – “Accountsharing“Fr, 16. Mär. 2012 - 09:39 Uhr

Hallo Pervoll!

Du solltest einen Account immer mit deinem richtigen Namen erstellen. Spätestens wenn du dich uns gegenüber als Accountinhaber ausweisen musst, kommt es sonst zwangsläufig zu Problemen.

16.03.2012 02:50Beitrag von Chidan
fände es schon gut wenn es die möglichkeit gäbe von sich aus ohne blizz die Namen der besitzer ändern zu können solange es die eigenen sind
Das würde Accountverkäufern alle Türen öffnen. Es ist daher sehr unwahrscheinlich, dass sich diesbezüglich etwas an unseren Nutzungsbestimmungen ändern wird.

Accountdaten werden von uns nur in Ausnahmefällen und mit triftigem Grund geändert. Näheres dazu kann dir unser Accountsupport sagen.

Gruß Tesandrie
Letztes Update: vor 13 Minute(n)
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