![]() Lyonthri | Rampenlicht VI – “Accountsharing“Mo, 22. Nov. 2010 - 15:00 Uhr
Hallo und herzlich willkommen zu einer neuen Ausgabe des Rampenlichts! Eigentlich wollten wir an dieser Stelle über kostenpflichtige Charakterdienste sprechen, doch da dieses Rampenlicht etwas nach hinten verschoben wurde, werden wir uns stattdessen dem kaum behandelten Thema der gemeinsamen Nutzung von Accounts widmen. Im Verlauf der letzten Monate haben wir festgestellt, dass sich viele unserer Spieler leider nicht darüber im Klaren sind, dass das Teilen von Accounts sowohl einen Verstoß gegen die Nutzungsbestimmungen als auch ein schweres Sicherheitsrisiko darstellt, also werden wir versuchen, in diesem Rampenlicht auf alle diesbezüglich relevanten Punkte einzugehen.
http://eu.battle.net/wow/de/forum/topic/900711387#1 Was riskiere ich beim teilen? http://eu.battle.net/wow/de/forum/topic/900711387#2 Was kann mir passieren, wenn ich trotzdem teile? http://eu.battle.net/wow/de/forum/topic/900711387#3 Disclaimer http://eu.battle.net/wow/de/forum/topic/900711387#4 |
![]() Lyonthri | Rampenlicht VI – “Accountsharing“Mo, 22. Nov. 2010 - 15:01 Uhr
Wie jetzt? Ich darf meinen Account nicht teilen? Wo steht das?
Offizielle Nutzungsbestimmungen http://www.wow-europe.com/de/legal/termsofuse.html I. Zugang zum Service und I. Zugang zum Service sowie III. Nutzungsbeschränkungen für World of Warcraft All das habt ihr doch nur da reingeschrieben, damit ich mir auch einen Account kaufe, so dass ihr mehr Geld aus mir und meinem Freund herausholen könnt!
Natürlich hätten wir gern, dass sowohl ihr wie auch eure Freunde sowie eure Brüder, Tanten, Katzen, usw. einen Account besitzen – allein schon, damit ihr zusammen spielen könnt, anstatt Zeiten auszumachen, an denen einer mit den Charakteren des anderen spielen darf. Es gibt jedoch auch einige sehr ernstzunehmende Gründe, wieso es in niemandes Interesse ist, einen Account zu teilen. |
![]() Lyonthri | Rampenlicht VI – “Accountsharing“Mo, 22. Nov. 2010 - 15:01 Uhr
Was riskiere ich beim Teilen? Bevor wir uns mit solchen Fragen beschäftigen, schauen wir uns doch noch einmal die Nutzungsbestimmungen an. Es ist sehr wichtig, dass euch bewusst ist, dass ihr für sämtliche auf eurem Account stattfindenden Aktivitäten zur Rechenschaft gezogen werden könnt. Ihr könnt euren Account auch mit einem Mietwagen vergleichen. Die monatlichen Abogebühren decken die Verwendung durch euch als alleinigen Benutzer ab – und genau wie bei einer Einzelfahrer-Versicherung müssen wir davon ausgehen, dass alle auf dem Account erfolgenden Handlungen vom Accountbesitzer vorgenommen werden, zumindest aber seiner Verantwortung unterliegen. Was ist, wenn mir mein Freund verspricht, dass er auf meinem Account nur “seine eigenen“ Charaktere spielen wird?
Während euer eigener Computer virentechnisch blitzblank sein mag, muss das nicht auch auf die PCs eurer Bekannten zutreffen. Was, wenn euer Bruder/Schwester/Hamster vom eigenen System aus einloggt und dieses etwa von einem Trojaner befallen ist? Oder was, wenn sie einen anderen Freund oder ein Familienmitglied oder sogar ein Internet-Café besuchen und von dort aus auf euren Account einloggen? Es muss nicht einmal eine Frage des Vertrauens sein. Es kommt leider viel zu häufig vor, dass wir die Folgen von Accountsharing sehen und es ist ein eindeutiger Trend, dass “geteilte“ Accounts sehr viel eher unter Betrug, dem Verlust von Gold und Gegenständen sowie Kompromittierung und richtiggehendem Diebstand zu leiden haben. Was, wenn ich es bin, mit dem mein Freund seinen Account teilt? Ich werde schon aufpassen, dass er nicht gehackt wird – mit solchen Dingen bin ich vorsichtig!
Am Ende geht es aber natürlich nicht einfach nur darum, den eigenen Account (oder den eures Freundes) zu kompromittieren: Wie ihr anhand all des rechtlichen Brimboriums im ersten Absatz sehen könnt, ist das Teilen des Accounts ein Verstoß gegen die Nutzungsbestimmungen. Wenn klar wird, dass euer Freund seinen Account tatsächlich mit euch geteilt hat (oder umgekehrt), kann es für uns notwendig werden, geeignete Schritte gegen den Account einzuleiten. |
![]() Lyonthri | Rampenlicht VI – “Accountsharing“Mo, 22. Nov. 2010 - 15:03 Uhr
Was kann mir schon passieren? Okay, ihr habt euch nun alle Stellen in den Nutzungsbestimmungen, die das Teilen des Accounts verbieten, durchgelesen (es ist mindestens achtmal erwähnt!), aber glaubt immer noch, dass euch schon nichts passieren wird, wenn ihr nur vorsichtig genug seid, ja? Vielleicht, aber es ist dennoch definitiv nicht zu empfehlen, dass ihr euch diesem Risiko aussetzt. Denkt an die Charaktere, in die ihr viel Zeit investiert habt – ganz zu schweigen von den Abogebühren, die ihr im Verlauf mehrerer Monate oder gar Jahre bezahlt habt. Mal angenommen, ihr findet raus, dass ich meinen Account mit einem Freund aus der Schule/Uni/Arbeit geteilt habe …
Ob das stimmt oder nicht, hat keinen Einfluss darauf, wie wir mit einer solchen Anfrage umgehen. Wenn es uns nicht möglich ist, einen Gegenstand zurückzuerstatten, ist es leider egal, wer ihn gekauft hat. Umgekehrt gilt natürlich auch, dass es, wenn wir euch etwas wiederherstellen können, keine Rolle spielt, ob es von euch oder jemand anderem zerstört/verkauft wurde. Dennoch werdet ihr euch wirklich eure Accounthistorie nicht durch Wiederherstellungen von Charakteren und Gegenständen versauen wollen, nur, weil ihr euren Account geteilt habt. Während wir in Einzelfällen noch Nachsicht walten und es bei einer Belehrung bleiben lassen, ist es bei einer Häufung solcher Vorfälle sehr wahrscheinlich, dass wir Maßnahmen ergreifen müssen. Was bedeutet das genau?
Außerdem, und dies ist wichtig: Falls klar wird, dass ein Account geteilt wird, können wir bezüglich Wiederherstellungen, Untersuchungen kompromittierter Accounts und möglicher Ausnahmen nicht länger unser gewohntes Maß an Kundensupport garantieren. |
![]() Lyonthri | Rampenlicht VI – “Accountsharing“Mo, 22. Nov. 2010 - 15:04 Uhr
Disclaimer Die Cleveren unter euch werden sicher gemerkt haben, dass sich dieses “Rampenlicht” nicht mit der fragwürdigen und illegalen Praxis des Accounttausches oder –(ver)kaufs beschäftigt. Uns ist klar, dass sich unsere Spieler sehr viel eher der Falschheit solcher Abmachungen bewusst sind. Unser insbesondere hier im Forum oft besprochenes Vorgehen zur Wiederbeschaffung von Accounts (inklusive eindeutiger Nachweise zur Identität des Accountbesitzers) erlaubt ein recht klares Bild davon, was euch erwarten kann, wenn ihr versucht, einen fremden Account zu “adoptieren“. Trotzdem wollen wir die Gelegenheit nutzen, noch einmal darauf hinzuweisen, dass auch solche Praktiken gegen die Nutzungsbestimmungen verstoßen und wir ausschließlich den Ersteller des Accounts als die Person anerkennen, die auch auf ihm spielen darf. I. Zugang zum Service Fazit:
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![]() Lyonthri | Rampenlicht VI – “Accountsharing“Mo, 22. Nov. 2010 - 15:05 Uhr
Feedback Wie immer ist das Ziel unseres “Rampenlichts” nicht nur die einseitige Information und der Hinweis auf bestimmte Aspekte unserer Arbeitsmethoden oder Richtlinien, sondern soll auch der Beschaffung von jeglichem Feedback dienen, das ihr als Spieler und Kunden für uns zu diesem Thema haben könntet. Bei einem so sensiblen und heiklen Thema wie diesem können wir natürlich keine größeren Änderungen versprechen (und nein, wir werden bestimmt nicht aufgrund dieses Beitrags das Teilen von Accounts zulässig machen), aber trotzdem möchten wir gern von euch wissen, ob ihr irgendwelche Bedenken bezüglich unserer aktueller Richtlinien oder begleitende Accountstrafen (so ungern wir sie auch verteilen) habt, oder gar wie effektiv wir eurer Ansicht nach darin sind, unsere Community über solche Dinge aufzuklären. Zusätzlich zu themenbezogenem Feedback würden wir auch gerne hören, was für Rampenlichter ihr euch für die Zukunft wünschen würdet. Gibt es ein supportbezogenes Thema, über das ihr gerne mehr erfahren würdet? Eure Vorschläge hierzu sind uns genauso willkommen wie Kommentare, Ideen, Fragen und Gedanken zum aktuellen Thema! :) |
![]() Lyonthri | Rampenlicht VI – “Accountsharing“Mo, 22. Nov. 2010 - 15:05 Uhr
FAQ F: Ein Vormund darf also einem (1) minderjährigem Kind Zugriff gewähren. Was ist, wenn man mehrere Kinder hat? A: Zweck dieser “Lücke“ ist es, einem Kind, welches zwar das Mindestalter (12 Jahre) erfüllt, aber noch nicht volljährig ist (und somit keinen Account erstellen darf), das Spielen zu ermöglichen. Idealerweise lässt der Vormund mit Eintreten der Volljährigkeit den Account auf das Kind umschreiben. Da ein Account auch von Geschwistern nicht geteilt werden soll, empfiehlt es sich demnach, gleich von Anfang an für jedes Kind einen Extra-Account anzulegen. F: Darf der Vormund noch selbst auf dem für das Kind gedachten Account spielen? A: Ja! So lange sonst niemand auf den Account zugreift, darf ihn ein (1) Vormund bzw. Elternteil auch zum Spielen nutzen. Beachtet, dass diese Ausnahme entfällt, sobald das Kind die Volljährigkeit erreicht und der Account übertragen werden sollte. |
![]() Tesandrie | Rampenlicht VI – “Accountsharing“Mo, 26. Dez. 2011 - 19:23 Uhr
Hallo Toy! Mir erschließt sich nicht ganz, was deine Kommentare hier in diesem Spotlight sollen. Konstruktive Kritik ist gern gesehen. Allerdings sind deine Aussagen weit davon entfernt. Auch werde ich alle weiteren Antworten, die thematisch nicht hierher passen, kommentarlos löschen. Zum Schluss würde ich dir dringend raten, etwas mehr auf deinen Ton zu achten, wenn du deine Schreibrechte hier behalten möchtest. Tesandrie |
![]() Tesandrie | Rampenlicht VI – “Accountsharing“Fr, 16. Mär. 2012 - 09:39 Uhr
Hallo Pervoll! Du solltest einen Account immer mit deinem richtigen Namen erstellen. Spätestens wenn du dich uns gegenüber als Accountinhaber ausweisen musst, kommt es sonst zwangsläufig zu Problemen. Das würde Accountverkäufern alle Türen öffnen. Es ist daher sehr unwahrscheinlich, dass sich diesbezüglich etwas an unseren Nutzungsbestimmungen ändern wird. Accountdaten werden von uns nur in Ausnahmefällen und mit triftigem Grund geändert. Näheres dazu kann dir unser Accountsupport sagen. Gruß Tesandrie |



